Abschreibungen (Bilanz)

Abschreibungen haben nicht direkt mit den Ausgaben eines Betriebes zu tun. Sie werden auch "AfA" genannt (Absetzung für Abnutzung). Der Begriff entspringt aus der Technik der Buchführung. Wenn eine Maschine angeschafft wird, dann muss sie bezahlt werden. Das ist die "Ausgabe". Die Ausgabe wird beispielsweise auf einem Konto eingebucht. Vom Unternehmen wird festgelegt, wie lange die Maschine der Firma dienen soll. In diesem Beispiel nehmen wir mal die Dauer von 5 Jahren an. Die Maschine soll nun 5 Jahre lang genutzt werden. Hieraus ergibt sich eine lineare Abschreibung von 20% pro Jahr. Bei einem Betrag von 10.000 Euro für die Maschine, wären das 2.000 Euro Abschreibung jährlich.

Der Wertverlust der Maschine von jährlich 20% wird als Abschreibung buchtechnisch kenntlich gemacht. Nachdem die 2.000 Euro 5 Jahre abgeschrieben wurden, sinkt der Wert der Maschine auf Null und ist somit abgeschrieben. In unserem Beispiel würden somit jedes Jahr (5 Jahre lang) 2.000 Euro in der GuV abgeschrieben werden. Während also die "Ausgabe" in voller Höhe die Bilanz - in diesem Fall das Anlagevermögen berührt, nimmt die GuV nur den Teil auf, um den sich der Bilanzwert des Anlagegegenstandes entwertet: die Abschreibung.