Welche besonderen Bedingungen gelten für das Shorten?
Obwohl Long- und Short-Trades normale Aktiengeschäfte sind, gelten für das Shorten besondere Bedingungen. Zunächst einmal müssen Sie einen geeigneten Broker finden (z.B. E*TRADE), der überhaupt den Verkauf von Aktien zulässt, die man gar nicht besitzt. Weiterhin sollte man bei dem ausgewählten Broker möglichst alle in Deutschland gehandelten Werte shorten können. Und zuletzt ist es erforderlich, länger als nur Intraday short zu sein, also dass die Short-Position overnight bestehen bleiben kann.
Diese Bedingungen gelten zunächst einmal bei der Wahl eines geeigneten Brokers. Für die Umsetzung des Investment24-Musterdepots eignet sich besonders E*TRADE, hier kann man in der Regel jede deutsche Aktie 5 Tage lang short gehen. Nach 5 Tagen muss das Geschäft dann geschlossen werden, Sie müssen die Aktien also innerhalb von 5 Tagen zurückkaufen (covern).
Für Sie als Kunde gilt gleichzeitig, dass Sie für Short-Trades freigeschaltet sein müssen, da dies eine höhere Risiko-Klassifizierung bedingt. Diese hängt von Ihrer individuellen Anlageerfahrung gemäss Kontoeröffnung ab. Falls Sie noch nicht für Short-Trades freigeschaltet sind, dann fragen Sie bitte bei Ihrem Broker an, ob Sie dafür freigeschaltet werden können. Die erforderlichen Formulare reichen Sie einfach dort ein.