Vorzugsaktie
Vorzugsaktien sind gegenüber den Stammaktien solche mit besonderen, z. B. hinsichtlich der Dividende versehenen Vorzügen. Diese Sonderrechte werden in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft, dass der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann.