Vertragsbedingungen
Eine Investmentgesellschaft darf nur dann Anteile eines Fonds ausgeben, wenn die Vertragsbedingungen eines Fonds vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen genehmigt werden. Zwischen dem Anleger und der Kapitalanlagegesellschaft wird das Rechtsverhältnis durch die Vertragsbedingungen geregelt.