Verlustzuweisungen
In der Anlaufphase eines Geschlossenen Immobilienfonds entstehen Verlustzuweisungen dadurch, dass die steuerlichen Aufwendungen der Fondsgesellschaft (Abschreibungen inkl. Sonderabschreibungen, Finanzierungszinsen, Bewirtschaftungskosten, Verwaltungskosten) die steuerlichen Einnahmen (Mieterträge, Guthabenzinsen) übersteigen (sog. Werbungskostenüberschuss). Diese werden zunächst auf Ebene der Fondsgesellschaft betragsmäßig ermittelt und anschließend jedem einzelnen Gesellschafter gesondert zugewiesen. Auf Ebene des einzelnen Anlegers können diese Verlustzuweisungen mit anderen, positiven Einkünften verrechnet werden. Die hieraus resultierenden Einkommensteuerersparnisse mindern im Ergebnis den effektiven Eigenkapitaleinsatz des Anlegers.