Verfügbarkeit
Eine Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet sich dazu, börsentäglich Anteile eines Offenen Fonds zurückzunehmen. Ausnahme können hier Offene Immobilienfonds sein. Der Kunde soll jederzeit in der Lage sein, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, über sein Vermögen zu verfügen. Es gibt lediglich spezielle Kündigungsfristen bei Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz.