Steuerpflichtiger Ertragsanteil

Der steuerpflichtige Ertragsanteil bezeichnet den gesamten Wertzuwachs, der aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen, also den ordentlichen Erträgen, stammt. Bei Aktienfonds ist der steuerpflichtige Ertragsanteil am geringsten und bei klassischen Rentenfonds am höchsten.