Spin-Off

Bei einem Spin-Off wird aus einem bestehenden Unternehmen ein Teil als eigenständige Firma ausgegliedert. Als Ausgleich für die Abgabe dieses Firmenteils erhalten die alten Aktionäre Aktien des neuen Unternehmens gratis, bzw. zumindest das Recht diese neuen Aktien zu kaufen. Macht der Aktionär von diesem Recht keinen Gebrauch so kann er das Kaufrecht ebenfalls an der Börse verkaufen (Bezugsrechthandel). In beiden Fällen (Ausgabe von Neu-Aktien oder Verkauf von Bezugsrechten) sollten dem Alt-Aktionär keine finanziellen oder rechtlichen Nachteile entstehen. Spin-Offs bieten Unternehmen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmensteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen. Sie können jedoch auch der erste Schritt zu einem kompletten Verkauf eines Unternehmensteils sein.