Sperrminorität

Bei einer Sperrminorität handelt es sich um eine Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen, durch die aber bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, z. B. die Änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, verhindert werden kann. Bei Aktiengesellschaften liegt diese Sperrminorität bei 25%.