Spekulationsfrist
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, insbesondere für Aktien und Investmentanteile, sind in bestimmten Fällen einkommensteuerpflichtig. Verkauft ein Besitzer solche Wertpapiere vor Ablauf von zwölf Monaten, vom Tag des Erwerbs an gerechnet, wieder und erzielt er dabei einen Gewinn, so liegt ein Spekulationsgeschäft vor. Gewinne aus solchen Spekulationsgeschäften, die eine Freigrenze von 512 Euro im Jahr übersteigen, sind steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf dieser Spekulationspflicht erzielt werden, sind dagegen steuerfrei. Seit dem 01.01.99 wird bei Optionsscheinen nicht mehr zwischen dem Verkauf und der Ausübung von Optionsscheinen unterschieden. Beides gilt als Veräußerungsgeschäft. Ebenfalls steuerfrei, und zwar ohne Beachtung einer Frist zwischen Kauf und Verkauf, sind Gewinne aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen wie Pfandbriefen, Kommunalobligationen, öffentlichen Anleihen oder Industrieobligationen.