Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände werden in der Gewinn- und Verlustrechnung eines Versicherungsunternehmens ausgewiesen. In der Buchhaltung spricht man von sonstigen immateriellen Vermögensgegenständen, wenn es z.B. um die Bestandswerte aus Lebensversicherungsbeständen geht oder z.B. um Software.