Ausländische Fonds
Steuerlich wird zwischen zugelassenen deutschen Investmentfonds sowie drei unterschiedlichen Kategorien ausländischer Fonds unterschieden:
- Registrierte Fonds, die ihre Anteile in Deutschland öffentlich anbieten dürfen
- Nicht registrierte Fonds mit Finanzvertreter, die ihre Anteile in Deutschland nicht öffentlich anbieten dürfen
- Alle übrigen Fonds, die ihre Anteile in Deutschland ebenfalls nicht öffentlich anbieten dürfen.
Bis auf wenige Besonderheiten werden registrierte Auslandsfonds steuerlich wie deutsche Fonds behandelt. Nicht registrierte ausländische Fonds sind gegenüber deutschen Fonds steuerlich erheblich benachteiligt. Damit ein ausländischer Fonds als registrierter Fonds gilt, muss er verschiedene Kriterien erfüllen.