Rücknahme (von Fondsanteilen)
Eine Kapitalanlagegesellschaft ist bei einem offenen Fonds dazu verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.
Eine Kapitalanlagegesellschaft ist bei einem offenen Fonds dazu verpflichtet, die vom Anleger zurückgegebenen Anteile zum Rücknahmepreis börsentäglich zurückzunehmen.