Rechnungsabgrenzungsposten

Ein Vorgang, der über den Bilanzstichtag hinaus in eine andere Rechnungsperiode übergreift, nennt man einen Rechnungsabgrenzungsposten. Beim passivischen Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um eine vom bilanzierenden Unternehmen vereinnahmte Zahlung, die in die kommende Rechnungsperiode gehört. Das heißt, in der Passiva-Seite bedeutet der Rechnungsabgrenzungsposten, dass eine Zahlung an das Unternehmen geleistet wird, die nicht mehr zur abgelaufenen Periode, sondern eigentlich zum künftigen Ertrag zählt. Wenn zum Beispiel ein Unternehmen für den Januar des nächsten Geschäftsjahres bereits im Dezember die Mieteinkünfte erhält, dann ist diese Summe passivisch abzugrenzen. Wenn aber das Unternehmen beispielsweise in der Geschäftsperiode fällige Zinsen, erst in der nächsten Geschäftsperiode zahlt, dann entsteht eine sonstige Verbindlichkeit.