Publizitätspflicht
Aktien- und Fondsgesellschaften, die zum Handel an einer Börse zugelassen werden wollen, unterliegen einer Publizitätspflicht. Sie verpflichtet die AGs/KAGs zur Veröffentlichung von regelmäßigen und detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Eine AG/KAG kann auch vom Handel ausgesetzt werden, wenn sie ihrer Publikationspflicht nicht nachkommt.