Prospekthaftung
Wurden im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht, so haften der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.
Wurden im Emissionsprospekt unwahre oder irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht, so haften der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.