Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen sind für die Aufwendungen gedacht, die sich dann ergeben, wenn Mitarbeiter in Rente gehen bzw. aus dem Betrieb ausscheiden. Da Zeitpunkt und Umfang dieser Aufwendungen lange Zeit vor deren Fälligkeit bekannt sind, werden zur Begleichung dieser Zahlungen rechtzeitig Rückstellungen gebildet. Wir die Forderung fällig, so wird die Rückstellung aufgelöst und die Forderung beglichen.