Aufsichtsrat
Das für die Überwachung der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft zuständige Organ. Bei Aktiengesellschaften wird dieser von der Hauptversammlung und je nach Beschäftigtenzahl der Unternehmung von der Belegschaft gewählt. Bei Aktiengesellschaften besteht er aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht zugleich dem Vorstand angehören dürfen.