Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine dem Anleger vom Finanzamt bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise unterliegen Erträge bestimmter Wertpapiere der Quellenbesteuerung, das heißt, ihnen werden bei Auszahlung 25 oder 30 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen. Diese zählt als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Aktionäre.