Nettodividende

Der tatsächlich an den Anleger pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, nach Abzug der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen. Ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können.

Gegensatz: Bruttodividende