Nachrangkapital

In der Bilanz einer Bank wird das Nachrangkapital auf der Passivseite ausgewiesen. Dieser Posten gehört zu den Verbindlichkeiten der Bank und wird als Nachrangkapital bezeichnet, da es einen wesentlichen Unterschied zu den "normalen" Schulden der Bank besitzt. Wie der Name schon verrät, sind diese Verbindlichkeiten nachrangig. Diese Gelder verbleiben in den meisten Fällen viel länger in der Unternehmung als andere Verbindlichkeiten. Auch im Falle eines Konkurses oder der Liquidation dürfen die nachrangigen Verbindlichkeiten erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden.