Minusankündigung
Hierbei handelt es sich um einen Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach unten um mindestens 5% bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert (-), bei Doppelminusankündigung (--) um mindestens 10%.
Gegensatz: Plusankündigung