Mindestzeichnungssumme

Dies repräsentiert den Betrag, mit dem sich ein potentieller Anleger wenigstens am Eigenkapital einer Fondsgesellschaft beteiligen muss und ist in der Satzung der Fondsgesellschaft vertraglich verankert. Allzu geringe Mindestzeichnungsbeträge sind für den Anleger eher von Nachteil, da in diesen Fällen die anteiligen Verwaltungskosten häufig in einem überproportionalen Verhältnis zu den anteiligen Fondserträgen des Beteiligten stehen.