Mindestschluss
Als Mindestschluss wird die Wertpapiermenge bezeichnet, die erreicht sein muss, damit eine Kursnotierung erfolgt. Bei Aktien beschreibt er die Anzahl der notwendigen Aktien, bei Anleihen den Nominalbetrag.
Als Mindestschluss wird die Wertpapiermenge bezeichnet, die erreicht sein muss, damit eine Kursnotierung erfolgt. Bei Aktien beschreibt er die Anzahl der notwendigen Aktien, bei Anleihen den Nominalbetrag.