Mindestreserve
Kreditinstitute sind verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank zu unterhalten. Ursprünglich dient diese Mindestreserve allein der Sicherheit des Kunden und der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Bank. Die Bundesbank kann die Höhe der Mindestreserven (den Prozentsatz) innerhalb bestimmter Grenzen verändern. Damit sind die Mindestreserven heute zu einem wichtigen Mittel der Kredit- und Konjunkturpolitik geworden. Durch eine Erhöhung der Mindestreservesätze werden z.B. die für die Kreditvergabe verfügbaren Mittel der Banken knapper.