Außerordentliche Erträge (Bilanz)
Außerordentliche Erträge sind die Gelder, die nicht durch die ordentliche Geschäftstätigkeit erzielt wurden, also nichts mit dem operativen Geschäft zu tun haben (z.B. Verkauf von Beteiligungen, Immobilien usw.). Außerordentliche Erträge tauchen erst nach dem EBIT (falls vorhanden) in der Gewinn -und Verlustrechnung auf.