Letter of Intent (LOI)

Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Absichtserklärung zwischen Käufer und Verkäufer. Diese bestätigt, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen und bildet häufig auch die Grundlage des anschließenden Vertrags. Der Letter begründet jedoch keinerlei Rechtsansprüche. Verkündet ein Unternehmen, dass man mit einem Kunden einen LOI unterzeichnet habe und nun einen Großauftrag erwarte, so ändert dies nichts an der rechtlichen Situation, d.h. es gibt bislang keinen Vertrag und keinen Auftrag.