Abfindung

Wenn eine Aktiengesellschaft von einer zweiten übernommen wird, so ist die kaufende Gesellschaft verpflichtet, den freien Aktionären eine Abfindung anzubieten. Dies kann sowohl in Form eines Aktientauschs geschehen, d.h. die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden Gesellschaft, oder sie erhalten eine Barabfindung.