Leerverkauf

Hierbei handelt es sich um ein Differenzgeschäft. Es werden Wertpapiere, Waren, Devisen, Optionen und Futures-Kontrakte im Kassa- oder im Termingeschäft verkauft, die sich noch gar nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Dabei hat der Verkäufer die Absicht, sie später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen. Aus einem Leerverkauf entsteht eine sogenannte Short-Position.