Kurszusätze

Dies sind Bemerkungen der Makler zu einem Börsenkurs. Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die Börsennotierung und sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen Papier dienen. Um einen möglichst vollständigen Überblick über die jeweilige Marktlage zu geben, versehen die Kursmakler die von ihnen festgestellten Kassakurse mit Zusätzen. Im einzelnen erklärt § 30 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bestimmte Zusätze und Hinweise als verbindlich, die auch im Geregelten Markt und im Freiverkehr angewandt werden. Diese geben an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge (Limit) ausgeführt werden konnten.