Anteile anderer Gesellschafter (Bilanz)
Anteile anderer Gesellschafter kommen einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung vor (Fremde Anteile am Ergebnis) und einmal in der Bilanz auf der Passivseite. Die Anteile anderer Gesellschafter auf der Passivseite verstehen sich als eine Schuld an die jeweiligen Anteilseigner. Das heißt, dass das bilanzierende Unternehmen noch Verbindlichkeiten zu begleichen hat, welche an Institutionen geleistet werden müssen, die in einem Beteiligungsverhältnis mit der Unternehmung stehen.