Kompensation

Im Wertpapiergeschäft bedeutet eine Kompensation, dass eine Bank die Abwicklung von Käufen und Verkäufen des selben Wertpapiers ohne die Börse durchführt. In Deutschland haben sich die Banken freiwillig verpflichtet, im Rahmen des Börsenzwangs auch solche Orders über die Börse auszuführen, es sei denn der Kunde gestattet ausdrücklich die Kompensation.