Anrechnungsverfahren
Mit der Körperschaftsteuerreform begründetes Recht des Aktionärs, die auf seine Dividende entfallene Körperschaftsteuer in vollem Umfang (nämlich in Höhe von 9/16 der Dividende) auf seine Einkommensteuerschuld anzurechnen. Ist der Aktionär nicht einkommensteuerpflichtig oder ist seine Steuerschuld geringer als das Steuerguthaben, wird ihm die Körperschaftsteuer ganz oder teilweise erstattet.