Körperschaftsteuer
Die Körperschaftssteuer ist die Einkommensteuer juristischer Personen, also auch die von Aktiengesellschaften. Sie wird beim Unternehmen auf den Ausschüttungsbetrag erhoben und beläuft sich auf 25% zzgl. 5,5% (von der Körperschaftsteuer) Solidaritätszuschlag. Wird ein Anleger nicht zur Einkommensteuer veranlagt, kann er sich eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen, so dass ihm die anrechenbare Körperschaftssteuer gutgeschrieben wird.