Kassahandel
Damit sind im Gegensatz zum Terminhandel alle Geschäfte gemeint, die unverzüglich nach Geschäftsabschluss, spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind.
Damit sind im Gegensatz zum Terminhandel alle Geschäfte gemeint, die unverzüglich nach Geschäftsabschluss, spätestens aber zwei Börsentage danach, zu erfüllen sind.