Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wird in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen und gehört zum Eigenkapital. Die Kapitalrücklage ist eine von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind: 
-  Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird.
-  Der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. 
-  Der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten. 
-  Der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.