Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage wird in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen und gehört zum Eigenkapital. Die Kapitalrücklage ist eine von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind:
- Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird.
- Der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird.
- Der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten.
- Der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.