Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen und ist wie die Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie beruht auf den §§43 bis 45 d des Einkommensteuergesetzes.
Die Kapitalertragsteuer besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen und ist wie die Lohnsteuer eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie beruht auf den §§43 bis 45 d des Einkommensteuergesetzes.