Grundkapital
Das Grundkapital wird in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen und ist unter dem Eigenkapital eingeordnet. Es besteht aus der Summe der Nennwerte der ausgegebenen Stamm– und Vorzugsaktien. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mindestens 50.000 Euro betragen.