Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz (Passivseite) ausgewiesen. Damit soll ein Teil des Geldes, was das Unternehmen verdient hat (Gewinn), als Rücklage aufgenommen und somit passiviert werden. Das heißt, ein Teil des Gewinns fließt in die Bilanz, allerdings passiert das erst für die nächste Geschäftsperiode und nicht in der aktuellen.. Es gibt gesetzliche Vorgaben für Gewinnrückstellungen, die die Firmen einhalten müssen. So ist z.B. die maximale Höhe der Rückstellungen, die ein Unternehmen halten darf, gesetzlich geregelt. Prinzipiell kann man Gewinnrücklagen als "Notgroschen" für schlechte Zeiten verstehen.