Gestrichen
Dies ist ein Kurszusatz (-), der besagen kann,
- dass weder Kauf- noch Verkaufsaufträge oder nur solche mit nicht vertretbarer Limitierung vorgelegen haben;
- dass eine Streichung auf Veranlassung der Zulassungsstelle erfolgt ist, weil der Emittent die vorgeschriebenen Publikationspflichten nicht erfüllt hat;
- dass ein anderer wichtiger Grund für die Streichung vorlag.
Wird der Kurs wegen überwiegender Nachfrage gestrichen, so erfolgt die Notierung als "-G", bei überwiegendem Angebot heißt sie "-B" (vgl. Kurszusätze).