Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)

Die gesetzliche Grundlage für die Kapitalanlage in deutschen Investmentfonds wurde 1957 verabschiedet. Die KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Hierzu gehört vor allem die Risikostreuung. Das Gesetz dient demnach in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.