Geschlossener Immobilienfonds

Der Geschlossene Immobilienfonds ist in der Rechtsform einer Personengesellschaft organisiert und hebt sich dadurch hervor, dass er stets nur eine begrenzte Anzahl von Anlegern (Gesellschaftern) aufnimmt. Einen bestimmten Anteil des Fonds-Eigenkapitals übernimmt jeder Anleger und erbringt eine Bareinlage in entsprechender Höhe. Zur Erreichung des vertraglichen Gesellschaftszwecks und zum Erwerb der Fondsimmobilie werden diese Mittel, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer Fremdfinanzierung, benutzt.