Geregelter Markt

Der geregelte Markt ist ein seit dem Jahre 1987 an den deutschen Börsen eingerichtetes Marktsegment. Hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, wie z.B. der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. war er dem amtlichen Markt nachgeordnet und dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet. In manchen Fällen wurde er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgte hier in Anlehnung an die Verfahrensweise des amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bot vor allem (noch) kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse.

Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat am 19. November 2002 eine neue Segmentierung des Aktienmarktes an der FWB beschlossen. Mit der Neustrukturierung, die mit der Börsenordnung zum 01. Januar 2003 in Kraft trat, entstanden für Aktien und aktienvertretende Zertifikate die beiden neuen Börsenzulassungssegmente General Standard und Prime Standard.