Genussschein

Genussscheine stellen eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Sie verbriefen schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche verschiedener Art, vor allem den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes. Meistens verbriefen sie auch das Recht, am Reingewinn oder Liquiditätserlös einer Gesellschaft teil zu haben, wobei das Stimmrecht jedoch ausgeschlossen ist. Die Erfolgsbeteiligung der Genussscheine liegt dafür in der Regel über der Rendite festverzinslicher Wertpapiere. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall können Rückzahlungsansprüche des Genussscheininhabers erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden.