Fremde Anteile am Gewinn
Dies sind Aufwendungen, die an Institutionen geleistet werden, weil diese in einem Beteiligungsverhältnis mit dem bilanzierenden Unternehmen stehen. Damit eine gerechte und vernünftige Verteilung zwischen den Teilhabern herrscht, kommt dieser Posten erst nach dem ausgewiesenen Gewinn vor. Das heißt, dass die Teilhaber einen Teil vom Gewinn abbekommen. Es wird der Anteil abgezogen, der anderen Gesellschaftern zufließt.