Freiverkehr
So wird der Handel in amtlich nicht notierten Werten genannt. Der ungeregelte Freiverkehr findet im Gegensatz zum geregelten Freiverkehr im Wesentlichen als Telefonverkehr außerhalb der Börse statt. Die in diesen Handel eingeführten Wertpapiere bzw. Unternehmen unterliegen anderen, in der Regel nicht so strengen Anforderungen wie im amtlichen Handel oder dem geregelten Markt. Mitunter hat die Einführung eines solchen Wertes in den Freiverkehr auch lediglich mit dem vergleichsweise geringen Umfang der Emission oder der Größe des Unternehmens zu tun, ohne etwas über die wirkliche Qualität dieses Unternehmens selbst auszusagen. Im Gegensatz zum amtlichen Markt besteht bei Börsenaufträgen im Freiverkehr kein Anspruch auf Ausführung.