Anlagegrenzen
Gemäß des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) darf ein Fonds in Wertpapieren einer einzelnen Adresse/Ausstellers nur maximal fünf Prozent, in Ausnahmefällen bis zu zehn Prozent, des Fondsvermögens investieren. Dadurch soll die Grundidee des Investmentsparens, die Risikostreuung durch eine Vielzahl von Anlagen, Rechnung getragen werden.