Finanzanlagen

Folgende Positionen fallen bei den Finanzanlagen an:
- Anteile an verbundenen Unternehmen
- Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
- Beteiligungen
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
- Wertpapiere des Anlagevermögens

Man unterscheidet dabei zwischen Beteiligungen, d. h. Eigentumsrechte, und Ausleihungen, also Forderungsrechte. Davon zu trennen sind außerdem Mehrheitsbeteiligungen und Minderheitsbeteiligungen, bei denen kein beherrschender Einfluss oder eine einheitliche Leitung besteht. Zu den Wertpapieren können Anlagen wie Aktien gehören, die das Unternehmen hält.