Amtlicher Handel

Dies ist der umfangreichste an den deutschen Börsen durchgeführte Handel in Wertpapieren, die nach einem festgelegten, strengen Verfahren zu diesem Handel zugelassen sind. Diesem unterliegen insbesondere solche Unternehmen, deren Aktien in diesen Handel eingeführt werden sollen, einer strengen Publikationspflicht. Der Vorstand der jeweiligen Börse ist unter Mitwirkung der vereidigten, amtlichen Makler für die Kursfestsetzung in diesem Handel zuständig. Im amtlichen Kursblatt der Börse werden die entsprechenden Notierungen veröffentlicht (vgl. auch die übrigen Marktsegmente des deutschen Börsenhandels: geregelter Markt, Freiverkehr, Deutsche Terminbörse).