Insolvenz

Die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens wird als Insolvenz bezeichnet. Kann ein Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht vermeiden, kommt es zur Eröffnung eines gerichtlich angeordneten Vergleichs- bzw. Konkursverfahrens, ab 1999 zu dem in der neuen Insolvenzordnung geregelten Insolvenzverfahren.